Flugfunkzeugnis BZF I und BZF II

Der Erwerb des Flugfunkzeugnis ist für UL-Piloten zwar nicht vorgeschrieben, aber trotzdem sehr zu empfehlen. Innerhalb der theoretischen Flugausbildung wird im Fach Flugfunk bereits das Funken geschult. Nachdem Sie die Theorieprüfung bestanden haben, dürfen Sie den Funk als Flugschüler selbst durchführen. Diese Funkerlaubnis berechtigt Sie jedoch nur dazu, unkontrollierte Plätze innerhalb Deutschlands anzufliegen. Das BZF berechtigt Sie hingegen auch dazu, kontrollierte Plätze anzufliegen. Gerne nennen wir Ihnen die aktuellen Kurstermine und schreiben Sie in unseren Flugfunkkurs ein.

Flugfunkzeugnis BZF I oder BZF II bei der UL Flugschule Oerlinghausen

Warum das BZF sinnvoll ist

Das BZF bietet gegenüber der reinen Funkerlaubnis einige Vorteile, insbesondere auch einen Sicherheitsgewinn. So kann mit dem BZF auf langen Flügen z.B. der Fluginformationsdienst kontaktiert werden, der den Piloten mit wichtigen Verkehrsinformationen versorgt. Die Vorteile auf einen Blick:

  • Kontrollzonen durchfliegen
  • kontrollierte Flugplätze anfliegen
  • Fluginformationsdienst (FIS) kontaktieren
  • Funknavigationsinstrumente bedienen
  • Fliegen im europäischen Ausland

Der BZF Kurs

Der BZF Kurs wird individuell in kleinen bis mittleren Gruppen durchgeführt. Auch Einzelunterricht ist nach Absprache möglich. Das Hauptaugenmerk liegt in der praxisorientierten Simulation des Flugfunks. Wir werden Sie ideal auf die Prüfungen der Bundesnetzagentur vorbereiten. Die Prüfung findet direkt in der Prüfungsbehörde in Köln oder Bremen statt.