Übungsflug mit Fluglehrer

Alle 24 Monate werden Sie als Pilot vom Gesetzgeber dazu angehalten, einen Übungsflug mit Fluglehrer durchzuführen. Natürlich unterstützen wir Sie auch bei dieser Pflicht. Der Übungsflug dauert eine Stunde und deckt in etwa das Programm eines Prüfungsflugs ab, wobei der Übungsflug selber nicht gewertet wird oder als Prüfung zu verstehen ist. Der Übungsflug dient vielmehr dazu, Schwächen aufzudecken, Probleme anzusprechen und eine objektive Meinung einzuholen.

Übungsflug mit Fluglehrer bei der UL Flugschule Oerlinghausen

Eine sinnvolle Trainingseinheit

Mit dem Übungsflug möchten weder wir noch der Gesetzgeber Sie ärgern. Sie sollten den Übungsflug daher nicht als lästige Pflicht, sondern als sinnvolle Weiterbildung verstehen. Während des Übungsfluges werden Sie an die Grenzen Ihres fliegerischen Könnens geführt. Die meisten Piloten zeigen hierbei in der Regel selten Probleme. Sollten auf Grundlage des Übungsfluges eventuelle Schwächen erkannt werden, können diese z.B. in einem Sicherheitstraining individuell angegangen werden, sodass der jeweilige Pilot den sicheren Umgang mit dem Flugzeug wieder beherrscht.

Ein solches Sicherheitstraining bieten wir Ihnen gerne zu unseren günstigen Schulungskonditionen entweder auf unseren oder Ihrem eigenen Flugzeug an. Kontaktieren Sie uns einfach, um Ihr Vorhaben zu besprechen.