Passagierberechtigung für Ultraleichtflugzeuge

Möchte ein Pilot auf seinen Flügen Passagiere mitnehmen, so wird eine sogenannte Passagierberechtigung benötigt. Diese Passagierberechtigung kann direkt nach der Erstausstellung der Lizenz erworben werden und ist teilweise solo und teilweise in Begleitung eines Fluglehrers durchzuführen. Die Passagierberechtigung kann selbstverständlich bei uns erworben werden und nimmt in der Regel nicht mehr als zwei Termine in Anspruch. Nach Erwerb der Berechtigung steht es Ihnen frei, Verwandte, Freunde, Kollegen und Bekannte auf Ihren Ausflügen mitzunehmen. Zu zweit macht das Fliegen doppelte Freude!

Passagierberechtigung für Ultraleichtflugzeuge bei der UL Flugschule Oerlinghausen

Inhalt der Passagierberechtigung

Die Passagierberechtigung ist auf recht unkompliziertem Wege zu erlangen. Sie müssen hierfür fünf Überlandflüge absolvieren. Zwei müssen in Begleitung eines Fluglehrers und über eine Entfernung von mindestens 200 km geflogen werden. Bei den 200 km-Distanzen ist zusätzlich jeweils eine Zwischenlandung vorgeschrieben. Auf einen Blick:

  • Mindestens fünf Überlandflüge
  • Davon zwei Flüge mit Fluglehrer und einer Strecke von mindestens 200 km inkl. Zwischenlandung

Fallbeispiel zur Passagierberechtigung

Der erste Teil der Passagierberechtigung, der allein und ohne Begleitung des Fluglehrers geflogen werden darf, könnte folgendermaßen geplant und innerhalb von etwa zwei Flugstunden absolviert werden:

  • Flug von Oerlinghausen nach Höxter-Holzminden
  • Flug von Höxter-Holzminden nach Porta-Westfalica
  • Flug von Porta-Westfalica nach Oerlinghausen

Damit wäre der erste Teil der Passagierberechtiung erledigt. Jeder dieser Flüge dauert erfahrungsgemäß rund eine halbe Stunde. Die beiden 200 km Flüge mit Fluglehrer könnten an einem weiteren Tag mit einem Ausflug auf eine der Nordseeinseln verbunden werden. Zum Beispiel:

  • Flug von Oerlinghausen nach Juist (Zwischenlandung in Damme)
  • Flug von Juist nach Oerlinghausen (Zwischenlandung in Porta-Westfalica)

Damit hätten Sie als Pilot auch die beiden 200 km Strecken mit Zwischenlandung im Flugbuch stehen. Der letzte Flug kann vom Fluglehrer als Prüfungsflug gewertet werden, sodass der Eintrag der Passagierberechtigung unmittelbar danach erteilt bzw. beim Verband beantragt werden kann. Wenige Tage später liegt die neue Lizenz im Briefkasten und Sie können mit Passagieren auf Tour gehen.

Gültigkeit der Passagierberechtigung

Die Passagierberechtigung kann prinzipiell nicht verfallen. Die Rechte der Passagierberechtigung dürfen allerdings nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der jeweilige Pilot in den letzten 90 Tagen mindestens drei Starts und Landungen absolviert hat.

Sollte die oben genannte Voraussetzung aus irgendeinem Grund nicht gegeben sein, so muss der Pilot erst die genannten Auflagen erfüllen. Danach darf er das Recht der Passagierberechtigung wieder ganz normal in Anspruch nehmen.